Zwangsversteigerungen im Landkreis Gotha
Im Landkreis Gotha sind 8 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Gotha
- Doppelhaushälfte5. November 2026Doppelhaushälfte in Tonna99958 TonnaAmtsgericht Gotha78.000 €
- Einfamilienhaus10. November 2026Einfamilienhaus in Georgenthal OT Gospiteroda99887 Georgenthal OT GospiterodaAmtsgericht Gotha17.000 €
- Einfamilienhaus17. November 2026Einfamilienhaus in Ohrdruf OT Gräfenhain99885 Ohrdruf OT GräfenhainAmtsgericht Gotha42.000 €
- Einfamilienhaus24. November 2026Einfamilienhaus in Bad Tabarz99891 Bad TabarzAmtsgericht Gotha48.000 €
- Zweifamilienhaus26. November 2026Zweifamilienhaus in Tüttleben99869 TüttlebenAmtsgericht Gotha132.000 €
- Einfamilienhaus8. Dezember 2026Einfamilienhaus in Nessetal99869 NessetalAmtsgericht Gotha250.000 €
- Einfamilienhaus14. Januar 2027Einfamilienhaus in Ohrdruf OT Wölfis99885 Ohrdruf OT WölfisAmtsgericht Gotha51.000 €
- Einfamilienhaus4. Februar 2027Einfamilienhaus in Bienstädt99100 BienstädtAmtsgericht Gotha262.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Gotha
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Gotha?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Gotha 8 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Gotha?
Der nächste Termin ist am 5. November 2026 um 11:00: Doppelhaushälfte in Tonna, Amtsgericht Gotha.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Gotha zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Gotha. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Gotha?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 64.500 € (8 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.